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Corporate Governance steht im Arcandor Konzern für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Hierdurch wird das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in den Arcandor Konzern gefördert.

Grundlagen und Rahmen der Corporate Governance

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance finden sich vornehmlich im Aktienrecht. Ergänzend hierzu hat die Regierungskommission mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Februar 2002 einheitliche Grundsätze für deutsche Unternehmen formuliert, damit insbesondere für ausländische Investoren die Regelungen guter Corporate Governance transparent werden. Der Corporate Governance Kodex wurde erstmalig im Mai 2003 und zuletzt im Juni 2008 erweitert.
Die Arcandor AG entspricht im Berichtszeitraum den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit einer Ausnahme:
Die für die Organe von Arcandor abgeschlossene D & O-Versicherung enthält keinen Selbstbehalt. Wir sind unverändert der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts grundsätzlich kaum geeignet ist, das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit dem die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Auch ist ein Selbstbehalt im Ausland und auch bei vielen deutschen Unternehmen unüblich.
Die neue Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008, dass das Aufsichtsratsplenum das Vergütungssystem für den Vorstand nicht nur berät und regelmäßig kontrolliert, sondern auch beschließt, wollen wir noch nicht umsetzen. Die bisherige Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ständigen Ausschuss und dem Aufsichtsratsplenum bezüglich Art und Umfang der Vorstandsvergütung hat sich unseres Erachtens in der Vergangenheit bewährt, sodass wir die Erfahrungen in anderen Unternehmen zunächst abwarten möchten, bevor wir Eingriffe in ein langjährig bewährtes Zuständigkeitsverhältnis vornehmen.

Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance – unter anderem den vollständigen Wortlaut des Kodex – finden Sie auf der Website der Regierungskommission.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Arcandor AG haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 Aktiengesetz verabschiedet.

Mehr zur Entsprechenserklärung erfahren Sie hier

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Die Arcandor AG verfügt gemäß deutschem Aktienrecht mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens auf der Grundlage einer ausbalancierten Aufgaben- und Verantwortungsteilung eng zusammen. Der gesetzliche Rahmen der Zusammenarbeit wird durch die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand konkretisiert.

Mehr zu den Organen erfahren Sie hier

Seit Einführung des Corporate Governance Kodex veröffentlicht die Arcandor AG auf ihrer Internetseite einen Finanzkalender. Dieser informiert rechtzeitig über relevante Termine. Darüber hinaus sind alle seit 2004 veröffentlichten IR- und Pressemitteilungen sowie Ad-hoc-Meldungen über das Internet abrufbar.

Mehr zur Transparenz erfahren Sie hier

Zur frühzeitigen Erkennung von wesentlichen Risiken hat die Arcandor AG ein Risikomanagementsystem implementiert. Eine detaillierte Darstellung findet sich im Konzern-Lagebericht.

Mehr zur Abschlussprüfung erfahren Sie hier