Das Amtsgericht Essen hat am 1. September 2009 (Az: 162 IN 161/09) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holdinggesellschaft Arcandor AG sowie weiterer Unternehmen der Arcandor-Gruppe eröffnet.
Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG i.I. wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Gläubiger-Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin Arcandor AG i.I. werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung muss und wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger der Arcandor AG i.I. verwendet werden.
Diese Vorgänge sind für die Aktionäre unmittelbar ohne Bedeutung: Aktionäre sind Miteigentümerund somit keine Gläubiger. Alle Maßnahmen die derzeit vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Deshalb können den Aktionären nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens weder gegenwärtige noch zukünftig realisierte Verwertungserlöse zu Gute kommen. Diese Verwertungserlöse werden den Substanzwert der Arcandor Aktie nicht beeinflussen. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil.
Unter www.dgap.de stehen die Pflichtmitteilungen der vergangenen Jahre zur Verfügung.